Vorzeitige Einschulung in Nodrhein Westfalen (NRW):

Vorzeitige Einschulung in NRW und Hintergrund:

Die vorzeitige Einschulung ist (im Gegensatz zur Zurückstellung von der Schule) eher selten:

  • Zwar wird Bildung zusehends eine wachsende Bedeutung beigemessen, als eine Art "Firmenwert" des Kindes, so daß viele Eltern auch zusehends dahingehend sensibilisiert werden, Kinder vorzeitig einschulen zu lassen. Die stetig wachsenden Möglichkeiten, bereits im Vorschulbereich auf geistiger Ebene weiter zu sein, als vorangegangene Generationen, lassen eine altersgerechte Einschulung oftmals bereits vor dem Stichtag für die Einschulung als möglich erscheinen.
  • Anderseits ist es so, daß neben der geistigen Reife auch eine soziale Reife des Kindes für die Schule vorliegen sollte, weswegen viele Eltern vor einer vorzeitigen Einschulung abschrecken. Insofern ist zu beobachten, daß (entgegen den üblichen Unterstellungen der Schulbehörden) fast alle Eltern allerdings durchaus verantwortungsbewußt mit der sozialen Reife ihres Kindes umgehen und hierauf genau achten, bevor sie einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen.

Für nähere Fragen zur vorzeitigen Einschulung, eine Erstberatung oder die deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.

Vorzeitige Einschulung in NRW und rechtliche Regelung:

Die vorzeitige Einschulung wird in § 35 Schulgesetz NRW geregelt:

  • Voraussetzung für die "Schulfähigkeit" ist hiernach, daß die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen vorliegen und die Kinder in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.

Auch hier ist allerdings anzumerken, daß die vorzeitige Einschulung weniger an konkreten Tatbestaänden festzumachen ist, als vielmehr eine Individualentscheidung darstellt. Neben juristischer Tätigkeit erfordert dies auch Überzeugungskraft.

Nur warnen kann ich auch hier, monatelang auf eigene Faust zu verhandeln, da die Entscheidung dann erfahrungsgemäß regelmäßig ausgesessen wird, was negative Folgen hat, denn man will ja etwas von der Schulbehörde und wenn dies nicht positiv verbeschieden wird heißt das nichts anderes, als daß das Kind nicht vorzeitig eingeschult wird.

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