Einschulung - Zurückstellung Schule - vorzeitige Einschulung:
Einschulung in Nordrhein Westfalen (NRW):
Die Einschulung ist als Rechtsfrage grundsätzlich uninteressant: Die Einschulung besteht nämlich alleine aus dem Stichtag für die Einschulung, an dem die Schulpflicht grundsätzlich beginnt, ist also ein Faktum, das datumsmäßig feststeht und damit juristischen Zweifelsfragen entzogen ist.
Der Stichtag für die Einschulung wird in Nordrhein-Westfalen - analog zu den meisten anderen Bundesländern -derzeit nach hinten verlagert, so daß die einzuschulenden Kinder immer jünger werden:
- Schuljahr 2009/2010 und 2010/2011: 31. August
- Schuljahr 2011/2012: 30. September
D.h. die Kinder, die bis zu diesem Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden, werden eingeschult.
Für nähere Fragen zur Einschulung in NRW, eine Erstberatung oder die deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.
Zurückstellung von der Schule - vorzeitige Einschulung in Nordrhein-Westfalen (NRW):
Probleme treten immer dann auf, wenn Eltern ihre Kinder vom Schulbesuch zurückstellen oder das Kind vorzeitig einschulen möchten.
- Bei der Zurückstellung von der Schule geht es vorrangig um die Frage, ob ein Kind noch nicht schulreif ist. Entgegen weit verbreiteter Auffassung gibt es hierbei kein vorrangiges Elternrecht, sondern nur normative Regelungen, die das Elternrecht mit der Schulpflicht in Übereinstimmung bringen sollen.
- Verbunden mit der Zurückstellung von der Schule ist oftmals das entgegengesetzte Anliegen der Schulverwaltung, daß Kind nicht nur sofort einschulen zu wollen, sondern das Kind gleich in eine Förderschule (Sonderschule) einzuschulen.
- Die umgekehrte Konstellation ist eher selten: Der Wunsch der Eltern das Kind vorzeitig einzuschulen. Auch dies ist allerdings nicht voraussetzungslos möglich, wird in der Praxis aber regelmäßig wohlwollender bearbeitet als ein Zurückstellungsantrag.
Für weitergehende Fragen, eine Erstberatung zum Thema Einschulung oder für eine deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.
Für nähere Informationen zur Zurückstellung von der Schule (auch zur damit oftmals verbundenen Frage sonderpädagogischen Förderbedarfs) und der vorzeitigen Einschulung nutzen Sie bitte die folgenden Links: